Münster-Pass

Der vorläufige Münster-Pass verschafft Erwerbslosen und anderen Bedürftigen Ermäßigungen bei verschiedenen Anbietern von Bildungs-, Kultur- oder Sportangeboten.
Seit 1985 wird er von sozialen Initiativen und auf Anregung dieser Anbieter herausgegeben. Im Original ist er dunkelrot.

Der vorläufige (rote) Münster-Pass

Der Vorläufer des heutigen „offiziellen-Münster-Passes" entstand bereits Mitte der 1980er Jahre aus einer Initiative verschiedener
Arbeitslosengruppen in Münster, um Menschen mit niedrigem Einkommen zu unterstützen. Der vorläufige Münster-Pass gilt im Gegensatz zum
offiziellen Münster-Pass auch für Menschen, die Wohngeld beziehen. Oder nur wegen geringfügig zu hohem Einkommen kein Geld vom
Jobcenter oder Sozialamt erhalten. Der vorläufige Münster-Pass ist vollständig privat organisiert. Das heißt die Arbeitsloseninitiativen – wie der
AbM e.V. – haben sich selbst um Ermäßigungen bei privaten Anbietern bemüht. Die Nutzer des Passes sind deshalb auch aufgerufen, sich
weiter für die Rechte und die gleichberechtigte Teilhabe von Arbeitslosen zu engagieren. Neue Leistungsanbieter sind immer herzlich
willkommen. Und engagieren lohnt sich. Denn erst durch die andauernden öffentlichen Aktionen der Arbeitslosengruppen entstand der Druck
für eine gesellschaftliche Veränderung. So beschloss Rat der Stadt Münster im Jahr 1994 erstmalig die Einführung eines „offiziellen" Passes, der
fünf Jahre später abgeschafft, 2010 jedoch wieder eingeführt wurde. Der „vorläufige" (rote) Münster-Pass behielt durchgehend bis heute seine
Gültigkeit und ist erhältlich bei:

– AbM e.V. Geschäftsstelle, Berliner Platz 8 (Mitte)
– MALTA (Münsters Arbeitslosen Treff), Achtermannstraße 10–12 (Mitte)
– cuba-Arbeitslosenberatung, Achtermannstraße 10–12 (Mitte)
– KAI (Kinderhauser Arbeitslosen Initiative), Josef-Beckmann-Straße 5 (Nord)
– Begegnungszentrum Kinderhaus e.V., Sprickmannplatz 7 (Nord)

Vergünstigungen gibt es hier:
– in vielen Sportvereinen
– in verschiedenen Bildungswerken
– in allen Theatern
– bei Rümpelfix HFR GmbH
– bei Möbel Trödel im Chance e.V.
– beim Mieter/innen-Schutzverein
– in den Kinos Cinema und Schlosstheater

Weitere Stellen, die Ermäßigungen auf Eintrittskarten oder Kursgebühren anbieten, geben oft auch Ermäßigungen für Menschen mit einem Münster-Pass (rot). Das gilt auch für außerhalb. Also fragen Sie ruhig mal nach im Museum in Hamburg oder im Schwimmbad in der Schweiz (oder Drensteinfurt...).

Manche Angebote sind trotz Ermäßigung nicht unbedingt sehr preiswert.
 

Der offizielle Münster-Pass


Den "offiziellen"  Münster-Pass bekommen alle in Münster wohnenden Personen, die folgende Leistungen erhalten:

-   Leistungen nach dem SGB II
-   Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
-   Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
-   Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
-   ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
-   Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz

Wer laufende Leistungen nach dem SGB II des Jobcenters Münster oder Leistungen zum Lebensunterhalt vom Sozialamt der Stadt Münster bezieht, erhält den Münster-Pass unaufgefordert per Post.
Wer Leistungen neu beantragt, erhält den Münster-Pass vom Sachbearbeiter / von der Sachbearbeiterin ausgehändigt.  
Leistungsberechtigte, die keinen Münster-Pass erhalten haben, bekommen ihn bei Vorlage ihres aktuellen Bewilligungsbescheides ausgehändigt.
Die Münster-Pässe werden zum 1. September und zum 1. März versandt. Die Gültigkeit der Pässe beträgt sechs Monate. Bei Verlust des Münster-Passes wird pro Person einmal im Jahr ein Ersatzpass bei Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides ausgestellt.

Manche Angebote sind trotz Ermäßigung nicht unbedingt sehr preiswert.

Hier gibt´s weitere Infos und eine Liste unterstützender Anbieter und Einrichtungen

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